Wahlen

Aktuelle Infos

Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wählen die Schleswig-Holsteiner:innen ein neues Europäisches Parlament. Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die wichtigsten Informationen finden Sie vorab auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein und auf den Seiten der Bundeswahlleiterin. Detaillierte Informationen finden Sie dann frühzeitig vor der Wahl hier.

Europawahl 2024 (Informationen in leichter Sprache)

Unsere FAQs zum Thema Wahlen:

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie Bürger: Innen eines anderen Staates der Europäischen Union

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • die nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer im Wähler:innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin.

Hier stehen Formulare für die Aufnahme ins Wähler:innenverzeichnis bereit. Bürger: Innen eines anderen EU-Landes außer Deutschland sind zunächst in ihrem Herkunftsstaat wahlberechtigt.

Sie können sich aber auf Antrag in ein Wähler:innenverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Deutschland, hier: Lübeck) eintragen lassen.

Diese Eintragung erfolgt dann bei zukünftigen EU-Wahlen durch die Gemeinden (hier: Lübeck) von Amts wegen, solange bis der*die Unionsbürger:in beantragt, nicht mehr im Lübecker Wähler:innenverzeichnis geführt zu werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin.

Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wähler:innenverzeichnis sowie der Antrag nicht mehr im Wähler:innenverzeichnis geführt zu werden (für Bürger:innen eines anderen EU-Staates) heruntergeladen werden.

 

 

Stehe ich im Wählerverzeichnis?

Wählen kann nur, wer in das Wähler:innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Wähler:innenverzeichnis für die Wahlbezirke der Kreisfreien Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler:innenverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.

Dazu wird das Wähler:innenverzeichnis in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck im Rathaus, Breite Straße 62 , Große Börse vom 21. bis 24. Mai 2024 zur Einsicht bereitgehalten.

Einspruch gegen das Wähler:innenverzeichnis muss spätestens bis 24. Mai 2024, 12 Uhr eingelegt werden.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Hansestadt Lübeck aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wähler:innenverzeichnis aufgenommen.

Telefon für Rückfragen (0451) 122 4040 (ab dem 29.04.2024)

 

 

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 18. Mai 2024. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, und Wahllokal enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.

Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die WahlrechtsVoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Rathaus
Wahl-Zentrale
23539 Lübeck
Tel.: (0451) 122 - 4040
E-Mail: wahlen@luebeck.de

 

 

Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?

Am Sonntag, 9. Juni 2024 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen.

Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.

Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie persönlich und allein in der Wahlkabine die Partei Ihrer Wahl an. Hierfür liegen in den Wahlkabinen Kugelschreiber aus. Falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen.

Bitte beachten Sie: In die Wahlkabine dürfen Kinder nicht mit hineingenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Babys. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Wahlvorstände nach. Hunde sind im Wahllokal nicht zugelassen.

 

 

Wo ist mein Wahllokal?

Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0451 122 4040 erfragen oder im Wahlraumfinder (in Kürze verfügbar) selbst nachsehen.

 

 

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung. Sie finden auch einen Hinweis darauf im Wahlraumfinder (in Kürze verfügbar).

 

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